Es gibt Bewegung in der Politik: Im August hat die Bundesregierung einen 10-Punkte-Plan zur Förderung der Wirtschaft vorgestellt. Auch aktuelle Herausforderungen der Startup-Branche spielen dabei eine große Rolle. Mehr Chancen für Fachkräfte, leichtere Mitarbeiterbeteiligungen, steuerliche Entlastungen – von welchen Maßnahmen Gründer:innen profitieren können, haben wir für Dich zusammengefasst.
Was ist der 10-Punkte-Plan der Bundesregierung?
Der 10-Punkte-Plan ist ein Programm zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Ziel ist es, Wachstum anzukurbeln und vor allem Unternehmen stärker unter die Arme zu greifen. Wie die Bundesregierung im August 2023 vorgestellt hat, sind hierzu verschiedene Maßnahmen geplant und teilweise schon umgesetzt. Ein Schwerpunkt: Bessere Rahmenbedingungen für Startups schaffen, um sie im weltweiten Wettbewerb zu unterstützen. In erster Linie hat die Regierung dazu das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht, das spätestens Anfang 2024 in Kraft treten soll. Daneben gibt es allerdings noch eine Reihe weiterer Vorhaben, von denen Gründer:innen profitieren können.
5 Maßnahmen aus dem 10-Punkte-Plan, von denen Startups profitieren können
1.Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver
Ein entscheidender Aspekt des 10-Punkte-Plans sind attraktivere Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen. Vor allem in der Frühphase können Startups nur geringere Löhne als etablierte Unternehmen zahlen. Um dies auszugleichen, bieten sie ihren Beschäftigten oft Firmenanteile an. Allerdings: Bislang müssen Mitarbeiter:innen diese Beteiligungen schon versteuern, wenn sie daraus noch keinerlei Gewinn erzielt haben – ein klares Kontra-Argument für potenzielle Arbeitskräfte.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht daher vor, dies bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile – etwa bei einem Exit – aufschieben zu können. Anders als bisher sind Steuern dann beispielsweise nicht direkt fällig, wenn Mitarbeiter:innen ihren Arbeitgeber wechseln. Daneben soll auch der Freibetrag für Beteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr steigen. Wie wichtig diese Schritte sind, zeigt eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom: Drei von vier Startups wünschen sich, dass Mitarbeiterbeteiligungen attraktiver werden – insbesondere in puncto Steuern.
Mitarbeiterbeteiligungen in der Praxis: Verschiedene Optionen möglich
Startups haben verschiedene Optionen, um ihre Beschäftigten am Erfolg zu beteiligen. Dies zeigt auch ein Blick auf deutsche Unicorns: Das Logistik-Startup sennder setzt auf virtuelle Anteile (VSOPs), wobei Mitarbeiter:innen diese erst bekommen, wenn sie in einer Position mit Personalverantwortung sind. Das Chemnitzer Startup Staffbase bietet hingegen klassische Aktienoptionen (ESOPs) für Beschäftigte, die wöchentlich mindestens 25 Stunden arbeiten. Viele Startups nutzen dabei inzwischen auch Software-Lösungen wie Ledgy, um die Entwicklung ihrer Mitarbeiterbeteiligungen im Blick zu behalten.
2.Startups können ausländische Fachkräfte leichter einstellen
Startups wollen wachsen – möglichst stark und in kurzer Zeit. Aktuell stoßen sie dabei jedoch an eine Grenze: Der Fachkräftemangel macht es vielen Unternehmen schwer, geeignetes Personal für die weitere Entwicklung ihres Geschäftsmodells zu finden. Vor allem im IT-Bereich suchen sie händeringend nach Talenten – oft auch im Ausland. Angesichts rechtlicher und bürokratischer Hürden ziehen deutsche Startups im War of Talents so oft den Kürzeren. Wie eine Bertelsmann-Studie zeigt, ist Deutschlands Beliebtheit unter ausländischen Fachkräften im Vergleich zu anderen Ländern zuletzt zurückgegangen.
Bereits im Juli 2023 hat der Bundesrat daher das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Neu ist dabei vor allem die sogenannte Chancenkarte: Zugewanderte können Punkte in Bereichen wie Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse sammeln, um eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Anders als zuvor reicht es auch, wenn ihr Abschluss nur im Ausland anerkannt ist. Besonders wichtig für Tech-Startups: IT-Talente brauchen – entsprechende Qualifikationen vorausgesetzt – weder Deutschkenntnisse noch einen Abschluss, um nach Deutschland zu kommen.
Ausländische Talente als Erfolgsfaktor: Personio als Vorbild
Lücken schließen, Wachstum vorantreiben – ausländische Fachkräfte können für Startups ein wichtiger Erfolgsfaktor sein. So ist es auch bei Personio, einem der wertvollsten Startups Deutschlands. Vor allem im IT-Bereich kommt hier eine Vielzahl der Mitarbeiter:innen aus dem Ausland. Personio begleitet neue Talente bei ihrem Umzug und regelt auch die Zusammenarbeit mit den Behörden. Hierzu hat das HR-Startup sogar eigene Beschäftigte, die sich allein um diese Prozesse kümmern.
3.Neuer Schwung für die Finanzierung von Startups
Neben gutem Personal brauchen Startups vor allem genug Kapital, um weiter zu wachsen. Eine der wichtigsten Quellen ist dabei nach wie vor die Finanzierung durch Venture Capital. Das Problem: Aktuell halten sich Investor:innen mit ihrem Risikokapital stark zurück – mit negativen Folgen für Startups. Entschärfen könnte dies, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Wagniskapitalfonds laut Zukunftsfinanzierungsgesetz künftig ausgeweitet wird.
Inzwischen haben sich aber auch moderne Finanzierungsformen wie Crowdfunding als wichtige Alternative etabliert. Um diese Option noch attraktiver zu machen, lockert das Gesetz die strengen Haftungsregeln für Crowdinvesting auf. Mit den Maßnahmen soll vor allem die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich steigen. Startups aus Deutschland können somit von attraktiveren Regeln für ihre Finanzierung profitieren.
4.Hürden für Börsengänge werden abgebaut
Auch fortgeschrittene Startups sind im 10-Punkte-Plan berücksichtigt. Ob als Exit-Strategie oder Weg zu frischem Kapital: Der Gang an die Börse kann für Gründer:innen ein bahnbrechender Meilenstein sein. Andererseits geben sie dabei einen großen Teil ihres Mitspracherechts an Aktionäre ab und haben oft hohe Kosten für einen Börsengang.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Startups diesen Schritt künftig erleichtern: Um den Weg an die Börse zu gehen, sinkt das Mindestkapital demnach von 1,25 Mio. auf 1 Mio. Euro. Dazu können Börsen auf bislang notwendige Mitantragsteller wie Banken verzichten, wodurch die Kosten für Startups sinken. Ein weiterer Schlüsselaspekt: Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien soll wieder erlaubt sein. Gründer:innen können somit ihren Einfluss im Startup behalten, gleichzeitig aber frisches Kapital für das Wachstum einsammeln.
5.Bürokratie wird reduziert
Oft unbeliebt, aber von großer Bedeutung für Gründer:innen: Das Thema Steuern. Zwar spielt die Rechtsform hierbei zunächst eine entscheidende Rolle, allerdings gilt grundsätzlich: Startups sind dazu verpflichtet, vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben – es sei denn, die Steuer des vorherigen Jahres übersteigt eine gewisse Grenze nicht. Diese Schwelle soll laut Wachstumschancengesetz künftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen.
Weniger Papier bringt auch eine weitere Maßnahme: Elektronische Rechnungen sollen ab 2025 zur Pflicht werden – zumindest im B2B-Bereich. Ab 2026 sind dann sogar nur noch elektronische Rechnungen erlaubt. Keine Kosten für Druck, kein Einscannen von Rechnungen, schnellere Prozesse – Startups aus dem B2B-Sektor können von der Maßnahme profitieren. Bestenfalls sollten sich Gründer:innen daher schon frühzeitig an die neue Art der Rechnungsstellung anpassen. Das Wachstumschancengesetz soll Ende 2023 verabschiedet werden.
Von diesen 5 Maßnahmen profitieren Startups
Bislang müssen Mitarbeiter:innen Beteiligungen schon versteuern, wenn sie daraus noch keinerlei Gewinn erzielt haben. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht nun vor, dies bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile aufschieben zu können. Anders als bisher sind Steuern dann beispielsweise nicht direkt fällig, wenn Mitarbeiter:innen ihren Arbeitgeber wechseln. Daneben soll auch der Freibetrag für Beteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr steigen.
Zugewanderte können Punkte in Bereichen wie Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse sammeln, um eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Anders als zuvor reicht es auch, wenn ihr Abschluss nur im Ausland anerkannt ist. Besonders wichtig für Tech-Startups: IT-Talente brauchen – entsprechende Qualifikationen vorausgesetzt – weder Deutschkenntnisse noch einen Abschluss, um nach Deutschland zu kommen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Wagniskapitalfonds wird laut Zukunftsfinanzierungsgesetz künftig ausgeweitet.
Um den Weg an die Börse zu gehen, sinkt das Mindestkapital von 1,25 Mio. auf 1 Mio. Euro. Dazu können Börsen auf bislang notwendige Mitantragsteller wie Banken verzichten, wodurch die Kosten für Startups sinken.
Startups sind dazu verpflichtet, vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben – es sei denn, die Steuer des vorherigen Jahres übersteigt eine gewisse Grenze nicht. Diese Schwelle soll laut Wachstumschancengesetz künftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen.
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